{"id":292022,"date":"2021-12-09T10:54:49","date_gmt":"2021-12-09T09:54:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frohsinn-ost.de\/?page_id=292022"},"modified":"2025-06-23T19:51:00","modified_gmt":"2025-06-23T17:51:00","slug":"satzung-des-vereins","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.frohsinn-ost.de\/?page_id=292022","title":{"rendered":"Satzung des Vereins"},"content":{"rendered":"<h3><strong>Sch\u00fctzenverein \u201cFrohsinn\u201d Greven-Ost 1925 e.V.<\/strong><\/h3>\n<p>Satzung vom 19.11.2022<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Inhaltsverzeichnis<br \/>\n<\/strong>\u00a7 1 Name, Sitz<br \/>\n\u00a7 2 Zweck<br \/>\n\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<br \/>\n\u00a7 4 Mittelverwendung<br \/>\n\u00a7 5 Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\n\u00a7 6 Vereinsbezirk<br \/>\n\u00a7 7 Gender-Klausel<br \/>\n\u00a7 8 Erwerb der Mitgliedschaft<br \/>\n\u00a7 9 Arten der Mitgliedschaft<br \/>\n\u00a7 10 Beendigung der Mitgliedschaft<br \/>\n\u00a7 11 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br \/>\n\u00a7 12 Mitgliederrechte Minderj\u00e4hriger Vereinsmitglieder<br \/>\n\u00a7 13 Vereinsorgane<br \/>\n\u00a7 14 Mitgliederversammlung<br \/>\n\u00a7 15 Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung<br \/>\n\u00a7 16 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<br \/>\n\u00a7 17 Gesamtvorstand<br \/>\n\u00a7 18 Milit\u00e4rischer Vorstand<br \/>\n\u00a7 19 Abteilungen<br \/>\n\u00a7 20 Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n\u00a7 21 Vereinsordnungen<br \/>\n\u00a7 22 Haftung<br \/>\n\u00a7 23 Allgemeine Regelungen zum Datenschutz<br \/>\n\u00a7 24 Salvatorische Klausel<br \/>\n\u00a7 25 G\u00fcltigkeit der Satzung<\/p>\n<h3><strong>&nbsp;<\/strong><\/h3>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 1 Name, Sitz<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Sch\u00fctzenverein \u201eFrohsinn\u201c Greven-Ost wurde im Jahre 1925 gegr\u00fcndet. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 13.02.1996 beim Amtsgericht Steinfurt unter der Registernummer VR 831.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Verein tr\u00e4gt den Namen Sch\u00fctzenverein \u201eFrohsinn\u201c Greven-Ost 1925 e.V. und hat seinen Sitz in Greven.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 2 Zweck<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Zweck des Vereins ist, seinen Mitgliedern Gelegenheiten zu geben, den Schie\u00dfsport auszu\u00fcben. Des Weiteren wird die Jugendarbeit durch den Sch\u00fctzenverein gef\u00f6rdert, z. B. Jugendarbeit im Spielmannszug.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Verein bezweckt weiterhin die Pflege des Sch\u00fctzenbrauchtums.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 4 Mittelverwendung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 5 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Greven, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 6 Vereinsbezirk<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Vereinsbezirk wird durch folgende Stra\u00dfen begrenzt:<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Im Westen durch die Saerbecker Stra\u00dfe und Marktstra\u00dfe, im S\u00fcden durch die K\u00f6nigstra\u00dfe, im Osten durch die Pauline-B\u00fcnhove-Stra\u00dfe und im Norden durch den Gr\u00fcnen Weg.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong>7 Gender-Klausel<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit wird in der Satzung auf eine geschlechtsspezifische Formulierung verzichtet. Alle Geschlechter sind immer gleicherma\u00dfen gemeint.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Funktionsbezeichnungen, die in dieser Satzung in m\u00e4nnlicher Form gew\u00e4hlt sind, verstehen sich aus einem historisch gewachsenen Verst\u00e4ndnis des Namens der Funktion. Sie werden, au\u00dferhalb der Satzung, im allgemeinen Sprach- und Schriftgebrauch in der jeweils zutreffenden Form verwendet.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 8 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) Mitglied des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden.<br \/>\n2) Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein zu richten.<br \/>\n3) Der Aufnahmeantrag eines Minderj\u00e4hrigen bedarf der schriftlichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.<em><br \/>\n<\/em>4) \u00dcber die Aufnahme entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Mit der Abgabe des unterzeichneten Aufnahmeantrags erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils g\u00fcltigen Fassung an.<br \/>\n5) Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begr\u00fcndet werden. Dem Antragsteller wird die Ablehnung mit dem Aufnahmeantrag per Brief zugeschickt. Ein vereinsinternes Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Aufnahme besteht nicht. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 9 Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) Der Verein besteht aus:<br \/>\n&#8211; aktiven Mitgliedern<br \/>\n&#8211; passiven Mitgliedern<br \/>\n&#8211; Ehrenmitgliedern<br \/>\n2) Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die Angebote des Vereins \/ der Abteilung, der sie angeh\u00f6ren, im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen und daran teilnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">3) F\u00fcr passive Mitglieder steht die F\u00f6rderung des Vereins oder bestimmter Vereinsabteilungen im Vordergrund. Diese Mitglieder k\u00f6nnen zwar an den Veranstaltungen und Versammlungen des Vereins teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht und keine weiteren Rechte (z.B. K\u00f6nigsschie\u00dfen etc.).<br \/>\n4) Ehrenmitglieder k\u00f6nnen Personen des \u00f6ffentlichen Lebens oder verdiente Vereinsmitglieder werden. Sie werden auf Vorschlag des Gesamtvorstandes per Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung ernannt. Ihnen steht ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu. Die W\u00fcrde des Ehrenvorsitzenden kann vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand an ausgeschiedene Vorsitzende verliehen werden, die zuvor bereits zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 10 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) Die Mitgliedschaft endet<br \/>\n&#8211; durch Austritt aus dem Verein (K\u00fcndigung)<br \/>\n&#8211; durch Ausschluss aus dem Verein<br \/>\n&#8211; durch Streichung aus der Mitgliederliste<br \/>\n&#8211; durch Tod<br \/>\n&#8211; durch Erl\u00f6schen der Rechtsf\u00e4higkeit bei juristischen Personen (passive Mitglieder).<br \/>\n2) Der Austritt aus dem Verein (K\u00fcndigung) erfolgt in Textform an die Gesch\u00e4ftsadresse des Vereins. Die Mitgliedschaft kann mit 3-monatiger K\u00fcndigungsfrist zum Jahresende gek\u00fcndigt werden. <em><br \/>\n<\/em>3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem<br \/>\nMitgliedschaftsverh\u00e4ltnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis,<br \/>\ninsbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unber\u00fchrt. Vereinseigene Gegenst\u00e4nde sind dem Verein herauszugeben oder wertm\u00e4\u00dfig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf R\u00fcckzahlung \u00fcberzahlter Beitr\u00e4ge zu.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">4) Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied<br \/>\n&#8211; grob gegen die Satzung oder Ordnungen schuldhaft verst\u00f6\u00dft<br \/>\n&#8211; in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt<br \/>\n&#8211; gegen die Grunds\u00e4tze des Kinder- und Jugendschutzes verst\u00f6\u00dft.<br \/>\n5) \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand auf Antrag. Zur Antragstellung ist jedes Mitglied berechtigt.<br \/>\n6) Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt Begr\u00fcndung zuzuleiten. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag auf Ausschluss Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist vom Gesamtvorstand unter Ber\u00fccksichtigung der Stellungnahme des betroffenen Mitglieds \u00fcber den Antrag mit zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen zu entscheiden.<br \/>\n7) Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Gr\u00fcnden mittels Brief mitzuteilen. Der Ausschlie\u00dfungsbeschluss wird mit Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam.<br \/>\n8) Dem betroffenen Mitglied steht gegen den Ausschluss kein vereinsinternes Beschwerderecht zu.<br \/>\nDer Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unber\u00fchrt.<br \/>\n9) Ein Mitglied kann durch Beschluss des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes aus besonderen Gr\u00fcnden von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es z.B. trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Zahlungsverpflichtungen (Beitr\u00e4gen) in Verzug ist oder wenn das vollj\u00e4hrig gewordene Mitglied den \u00dcbergang von Beitragsfreiheit in Beitragspflicht nicht best\u00e4tigt. Der Beschluss \u00fcber die Streichung darf durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand erst dann gefasst werden, wenn nach Versendung der Mahnung drei Wochen verstrichen sind und dem Mitglied in der Mahnung die Streichung bei Nichtzahlung angek\u00fcndigt worden ist.<br \/>\n10) Handelt es sich bei dem auszuschlie\u00dfenden oder zu streichenden Mitglied um ein Mitglied des Gesamtvorstandes, dann entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 11 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) Die Mitglieder sind verpflichtet Beitr\u00e4ge zu zahlen. Es k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich Aufnahmegeb\u00fchren sowie abteilungsspezifische Beitr\u00e4ge erhoben werden. Minderj\u00e4hrige Mitglieder, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei sind, werden mit Vollendung des 18. Lebensjahrs und Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit als Mitglieder beitragspflichtig und k\u00f6nnen eine aktive oder passive Mitgliedschaft fortf\u00fchren. Die Umstellung von aktiver in passiver Mitgliedschaft und umgekehrt kann beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand beantragt werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">2) Bis zum 65. Lebensjahr ist der volle Beitragssatz zu zahlen, ab dem 65. Lebensjahr ist eine Beitragserm\u00e4\u00dfigung durch m\u00fcndliche Absprache mit dem 1. bzw. 2. Vorsitzenden oder nach schriftlichem Antrag an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand m\u00f6glich.<br \/>\n3) \u00dcber H\u00f6he und F\u00e4lligkeit s\u00e4mtlicher Beitr\u00e4ge entscheidet die Mitgliederversammlung durch Beschluss. Beschl\u00fcsse \u00fcber Beitragsfestsetzungen sind den Mitgliedern bekannt zu geben.<br \/>\n4) Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein \u00c4nderungen des Namens, der Bankverbindung, der Anschrift sowie weiterer Kontaktdaten wie z.B. der E-Mail-Adresse mitzuteilen.<br \/>\n5) Von Mitgliedern, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Beitrag zum F\u00e4lligkeitstermin eingezogen. Des Weiteren ist die \u00dcberweisung auf das Vereinskonto sowie Barzahlung m\u00f6glich.<br \/>\n6) Kann der Bankeinzug aus Gr\u00fcnden, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgeb\u00fchren durch das Mitglied zu tragen.<br \/>\n7) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann in Ausnahmesituationen oder in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen Beitragsleistungen oder Beitragspflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden bzw. Mitgliedern die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erlassen.<br \/>\n8) Ehrenmitglieder k\u00f6nnen vom Gesamtvorstand von der Beitragspflicht befreit werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">9) Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeiten im Auftrag des Vereins entstanden sind. Die Mitglieder haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten.<br \/>\n10) Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit pr\u00fcff\u00e4higen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.<br \/>\n11) Einzelheiten k\u00f6nnen in einer Finanzordnung geregelt werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 12 Mitgliederrechte minderj\u00e4hriger Vereinsmitglieder<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und andere Personen, die als gesch\u00e4ftsunf\u00e4hig im Sinne der Regelungen des BGB gelten, k\u00f6nnen ihre Antrags- und Rederechte in der Mitgliederversammlung nicht pers\u00f6nlich, sondern nur durch die gesetzlichen Vertreter aus\u00fcben.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Alle weiteren Mitgliedschaftsrechte, insbesondere die Nutzung der Vereinsangebote, k\u00f6nnen diese Mitglieder pers\u00f6nlich aus\u00fcben.<br \/>\n2) Minderj\u00e4hrige Mitglieder zwischen dem vollendeten 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr \u00fcben ihre Mitgliedschaftsrechte im Verein pers\u00f6nlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind von der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen, sind aber berechtigt, an Mitglieder-versammlungen teilzunehmen.<strong><br \/>\n<\/strong>3) Alle minderj\u00e4hrigen Mitglieder und deren gesetzliche Vertreter sind vom Stimmrecht ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 13 Vereinsorgane<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Organe des Vereins sind:<br \/>\n&#8211; die Mitgliederversammlung<br \/>\n&#8211; der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&#8211; der Gesamtvorstand<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 14 Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<br \/>\n2) Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt.<br \/>\n3) Die Mitgliederversammlung wird vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Tagesordnung setzt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand durch Beschluss fest. Es sind alle Mitglieder zur Teilnahme einzuladen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">4) Antr\u00e4ge zur Tagesordnung k\u00f6nnen von allen Mitgliedern in Textform unter Angabe des Namens gestellt werden. Die Antr\u00e4ge sind zu begr\u00fcnden und m\u00fcssen dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand sp\u00e4testens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung zugehen.<br \/>\n5) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Sie muss einberufen werden, wenn es von mindestens einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand verlangt wird. Gegenstand der Beschlussfassung einer derartigen Mitgliederversammlung sind nur die mit der Einberufung mitgeteilten Tagesordnungspunkte. Erg\u00e4nzungen der Tagesordnung sowie weitere Antr\u00e4ge sind ausgeschlossen. Einberufungsform und -frist ergeben sich aus Absatz 3.<br \/>\n6) Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br \/>\n7) Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes geleitet. Ist kein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollf\u00fchrer. Der Versammlungsleiter kann die Leitung der Versammlung auf eine andere Person \u00fcbertragen.<br \/>\n8) Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen grunds\u00e4tzlich offen per Handzeichen oder bei Teilnahme an einer virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlung auch durch elektronische Stimmabgabe. Wenn geheime Abstimmung beantragt wird, entscheidet dar\u00fcber die Mitgliederversammlung. Eine geheime Abstimmung ist durchzuf\u00fchren, wenn dies von mindestens einem Drittel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen verlangt wird.<em><br \/>\n<\/em>9) Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ung\u00fcltige Stimmen gewertet und nicht mitgez\u00e4hlt. Zur \u00c4nderung der Satzung und zur \u00c4nderung des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<br \/>\n10) \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem Versammlungsleiter und von dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<br \/>\n11) Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht und ist w\u00e4hlbar. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden und ist nicht \u00fcbertragbar.<em><br \/>\n<\/em>12) Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes werden einzeln gew\u00e4hlt. Es ist der Kandidat gew\u00e4hlt, der mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der h\u00f6chsten Stimmenzahl statt. Gew\u00e4hlt ist im 2. Wahlgang der Kandidat, der die meisten Stimmen erh\u00e4lt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Die Vorstandsmitglieder sind wirksam gew\u00e4hlt, wenn die gew\u00e4hlten Kandidaten das Amt angenommen haben.<br \/>\n13) Mitgliederversammlungen finden grunds\u00e4tzlich als Pr\u00e4senzversammlungen statt. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann beschlie\u00dfen, dass die Mitgliederversammlung ausschlie\u00dflich als virtuelle Mitgliederversammlung in Form einer onlinebasierten Videoversammlung oder als Kombination von Pr\u00e4senzversammlung und virtueller Versammlung (hybride Mitgliederversammlung) stattfindet. Ohne einen entsprechenden Beschluss des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes haben die Mitglieder keinen Anspruch darauf, virtuell an einer Pr\u00e4senzversammlung teilzunehmen.<br \/>\n14) Teilnahme- und stimmberechtigten Personen, die nicht in Pr\u00e4senzform an der virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlung teilnehmen, wird durch geeignete technische Vorrichtungen die M\u00f6glichkeit gegeben, virtuell an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auf elektronischem Wege auszu\u00fcben. Die Einzelheiten zur Registrierung und Gew\u00e4hrleistung der Zugangsberechtigung und Aus\u00fcbung des Stimmrechts k\u00f6nnen in der Gesch\u00e4ftsordnung geregelt werden. Die Auswahl der technischen Rahmenbedingungen (z. B. die Auswahl der zu verwendenden Software bzw. Programme) legt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand per Beschluss fest.<br \/>\n15) Technische Widrigkeiten, die zu einer Beeintr\u00e4chtigung bei der Teilnahme oder bei der Stimmrechtsaus\u00fcbung f\u00fchren, berechtigen die teilnahme- und stimmberechtigten Personen nicht dazu, gefasste Beschl\u00fcsse und vorgenommene Wahlen anzufechten, es sei denn, die Ursache der technischen Widrigkeiten ist dem Verantwortungsbereich des Vereins zuzurechnen.<br \/>\n16) Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die virtuelle bzw. hybride Mitgliederversammlung die Vorschriften \u00fcber die Mitgliederversammlung sinngem\u00e4\u00df.<br \/>\n17) Au\u00dferhalb einer Mitgliederversammlung k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse im schriftlichen Verfahren nach Ma\u00dfgabe der folgenden Regelungen gefasst werden. Ein Beschluss ist wirksam gefasst, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, mindestens von einem Viertel der stimmberechtigten Mitglieder eine Stimme abgegeben wurde und der Antrag die nach der Satzung oder dem Gesetz erforderliche Mehrheit erreicht hat. Antragsberechtigt sind:<br \/>\n&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; a) der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<br \/>\n&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; b) die Mitglieder, wenn diese zu mindestens einem Drittel einen gleichlautenden Antrag gemeinschaftlich stellen.<em><br \/>\n<\/em>18) Ein Antrag auf Durchf\u00fchrung des schriftlichen Verfahrens ist an den Vorsitzenden, im Verhinderungsfall an ein anderes Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes zu richten. Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall ein anderes Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, haben innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags, im \u00dcbrigen nach dem Beschluss des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, das schriftliche Verfahren durch Versand des Beschlussantrages und der weiteren Beschlussunterlagen an alle Mitglieder einzuleiten.<br \/>\n19) Den stimmberechtigten Mitgliedern ist in dem Anschreiben eine Frist zur Abgabe der Stimme zu setzen, die einen Zeitraum von zwei Wochen nicht unterschreiten und von vier Wochen nicht \u00fcberschreiten darf. F\u00fcr die fristgerechte Stimmabgabe ist der Eingang beim Verein ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall ein anderes Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands, bestimmen die Form der Stimmabgabe, sofern die Form der Stimmabgabe nicht durch Satzung oder Gesetz vorgeschrieben ist. F\u00fcr die Stimmabgabe kann die Textform ausreichend sein. Bei mehrfacher Stimmabgabe durch eine Person werden die Stimmen als ung\u00fcltige Stimmabgabe gewertet.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">20) Das Ergebnis der Beschlussfassung ist zu protokollieren und innerhalb von drei Werktagen nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Stimmabgabe allen Mitgliedern gegen\u00fcber in Textform bekanntzumachen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">21) Im \u00dcbrigen gelten die Regelungen zur Mitgliederversammlung und zu den Abstimmungen und Wahlen sinngem\u00e4\u00df, soweit dies im Rahmen der schriftlichen Beschlussfassung sachgerecht ist.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 15 Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Vereinsangelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\n1. Entgegennahme der Berichte des Gesamtvorstandes<br \/>\n2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes \u00fcber das Vereinsleben im verflossenen und aktuellen Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n3. Entgegennahme des Kassenpr\u00fcfberichtes \u00fcber die Ein- und Ausgaben des Vereins im verflossenen und aktuellen Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n4. Entlastung des Gesamtvorstandes<br \/>\n5. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstandes<br \/>\n6. Wahl der Kassenpr\u00fcfer und Ersatzkassenpr\u00fcfer<br \/>\n7. Beschlussfassung \u00fcber Beitr\u00e4ge<br \/>\n8. Ernennung von Ehrenmitgliedern<br \/>\n9. \u00c4nderung der Satzung und Beschlussfassung \u00fcber Aufl\u00f6sung oder Fusion des Vereins<br \/>\n10.Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge<br \/>\n11.Beschlussfassung \u00fcber Vereinsordnungen<br \/>\n12.Beschlussfassung \u00fcber Verschiedenes.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 16 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand gem. \u00a7 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und drei weiteren Personen: dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schriftf\u00fchrer und dem 1. Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1.Vorsitzenden alleine oder durch zwei Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">2) Die Bestellung der Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes erfolgt durch Wahl auf der Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer betr\u00e4gt zwei Jahre. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br \/>\n3) Aufgabe des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes ist die Leitung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins.<br \/>\nEr ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch die Satzung oder Ordnungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<br \/>\n4) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann Aussch\u00fcsse bilden und f\u00fcr herausgehobene Aufgaben Beauftragte ernennen.<br \/>\n5) Personalunion zwischen den einzelnen \u00c4mtern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes ist nicht zul\u00e4ssig.<br \/>\n6) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand gew\u00e4hlt ist.<br \/>\n7) Abwesende k\u00f6nnen gew\u00e4hlt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Wahl des Amtes vorher schriftlich erkl\u00e4rt haben und die schriftliche Erkl\u00e4rung in der Mitgliederversammlung vorliegt. Scheidet ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes w\u00e4hrend der laufenden Amtszeit vorzeitig aus, so kann der Gesamtvorstand f\u00fcr die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen durch Beschluss eine Nachfolge bestimmen.<br \/>\n8) Sitzungen des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes werden durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch ein anderes Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, einberufen. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der sich im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder anwesend ist. Er kann Mehrheitsbeschl\u00fcsse im Umlaufverfahren per E-Mail oder per Telefon- oder Videokonferenz fassen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung per E-Mail oder Telefon- bzw. Videokonferenz mitwirken. In Telefon- oder Videokonferenzen gefasste Beschl\u00fcsse sind innerhalb einer Woche schriftlich zu protokollieren. &nbsp;Per E-Mail gefasste Beschl\u00fcsse sind zu archivieren. Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes haben in der Sitzung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br \/>\n9) Beschl\u00fcsse des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes sind zu protokollieren.<br \/>\n10) Auch ein nicht vollst\u00e4ndig besetzter gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand ist mit 50% der Anwesenden des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 17 Gesamtvorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) Der Gesamtvorstand besteht aktuell aus 15 stimmberechtigten Personen:<\/p>\n<p>1. Vorsitzender<\/p>\n<p>2. Vorsitzender<\/p>\n<p>1. Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p>2. Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p>1. Kassierer<\/p>\n<p>2. Kassierer<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">5 Beisitzer<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1 Vertreter der Abteilung Schie\u00dfgruppe, z.B. Schie\u00dfwart<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1 Vertreter der Abteilung Spielmannszug, z.B. 1.Vorsitzender des Spielmannszugs<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1 Vertreter der Abteilung Ehrengarde, z.B. Vorsitzender der Ehrengarde<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1 Vertreter der Abteilung Jugendausschuss<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">amtierender K\u00f6nig des Vereins<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">2) Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Personen im Gesamtvorstand erh\u00f6ht sich durch jede neu geschaffene Abteilung um einen Vertreter der neu geschaffenen Abteilung.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">3) Aufgaben des Gesamtvorstandes sind insbesondere:<br \/>\n&#8211; Vorlage von Jahresberichten f\u00fcr die Mitgliederversammlung<br \/>\n&#8211; Ausschluss von Mitgliedern<br \/>\n&#8211; Berufung von Nachfolgern f\u00fcr ausgeschiedene Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes<br \/>\n&#8211; Vorschl\u00e4ge \u00fcber Festlegung der Jahresbeitr\u00e4ge und ggfs. abteilungsspezifischen Beitr\u00e4ge<br \/>\n&#8211; Beschlussfassung \u00fcber Gr\u00fcndung und Schlie\u00dfung von Abteilungen<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&#8211; Umsetzung von redaktionellen Satzungs\u00e4nderungen<em><br \/>\n<\/em>4) Der Gesamtvorstand soll mindestens alle drei Monate einberufen werden. Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 16<br \/>\nAbs. 2, 5, 6, 8, 9 entsprechend. \u00a7 16 Abs. 5 gilt nicht f\u00fcr den amtierenden K\u00f6nig.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">5) Es werden in ungeraden Jahren neu gew\u00e4hlt oder bleiben im Amt bis zur Neuwahl:<\/p>\n<p>2. Vorsitzende<br \/>\n1. Schriftf\u00fchrer<br \/>\n2. Kassierer<br \/>\n2 Beisitzer<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">In geraden Jahren werden neu gew\u00e4hlt oder bleiben im Amt bis zur Neuwahl:<\/p>\n<p>1. Vorsitzende<br \/>\n1. Kassierer<br \/>\n2. Schriftf\u00fchrer<br \/>\n3 Beisitzer<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 18 Milit\u00e4rischer Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) In der Mitgliederversammlung wird der milit\u00e4rische Vorstand j\u00e4hrlich gew\u00e4hlt. Der Turnus kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung f\u00fcr einzelne \u00c4mter auf bis zu 6 Jahre verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">2) Der milit\u00e4rische Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Oberst<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Adjutant<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Hauptmann<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Leutnant<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Feldwebel<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 3 Fahnenoffiziere<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">3) Er setzt die milit\u00e4rischen Geschicke (Antreten, Totenehrung usw.) des Sch\u00fctzenvereins um. Es wird klargestellt, dass der milit\u00e4rische Vorstand die Gesch\u00e4fte des Vereins nicht im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis f\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">4) Bei Bedarf wird der milit\u00e4rische Vorstand zu den Versammlungen des Gesamtvorstandes eingeladen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>&nbsp;<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 19 Abteilungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">3) Die Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen dem Gesamtvorstand Abteilungen vorschlagen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">4) Jede Abteilung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von ein bis vier Jahren einen Abteilungsleiter. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand best\u00e4tigt die Abteilungsleiter durch Beschluss. Die Best\u00e4tigung kann unter Angabe von Gr\u00fcnden abgelehnt werden. Die Mitglieder der Abteilung m\u00fcssen dann erneut einen Abteilungsleiter w\u00e4hlen. Wird der abgelehnte Abteilungsleiter erneut gew\u00e4hlt, best\u00e4tigt die Mitgliederversammlung den Abteilungsleitern. Lehnt die Mitgliederversammlung den gew\u00e4hlten Abteilungsleiter ab, muss die Abteilung einen neuen Abteilungsleiter w\u00e4hlen. Sollte die Abteilungsversammlung keinen Abteilungsleiter benennen, kann dieser vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand benannt werden. Die Abteilungsleiter k\u00f6nnen Mitglied des Gesamtvorstandes sein.<br \/>\n5) Der Gesamtvorstand kann einen Abteilungsleiter unter Angabe von Gr\u00fcnden durch Beschluss abberufen. Der betroffene Abteilungsleiter ist vorher anzuh\u00f6ren.<br \/>\n6) Die Abteilungen k\u00f6nnen sich eine Abteilungsordnung geben. Die Abteilungsordnung bedarf der Genehmigung des Gesamtvorstandes.<br \/>\n7) Die Abteilungen haben j\u00e4hrlich auf der Mitgliederversammlung einen T\u00e4tigkeitsbericht abzugeben.<br \/>\n8) Ein Vertreter der Abteilung geh\u00f6rt zum Gesamtvorstand des Sch\u00fctzenvereins.<br \/>\n9) Die Aufl\u00f6sung einer Abteilung ist dem Vorstand umgehend anzuzeigen, welcher die Mitgliederversammlung informiert.<br \/>\n10) Bei Aufl\u00f6sung einer Abteilung sind angesparte Mittel vorrangig zur Tilgung von evtl. Verbindlichkeiten zu verwenden. Ein etwaiger Restbetrag ist dem Verein zu \u00fcbergeben.<br \/>\n11) Alle zur Einrichtung, Organisation und zum Betrieb geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde der aufgel\u00f6sten Abteilung sind dem Verein zu \u00fcbergeben. Sie d\u00fcrfen weder verschenkt noch ver\u00e4u\u00dfert werden, auch nicht zur Tilgung von etwaigen Verbindlichkeiten. Der Vorstand des Vereins entscheidet \u00fcber die Aufbewahrung oder Ver\u00e4u\u00dferung der Ger\u00e4tschaften.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 20 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer und zwei Ersatzkassenpr\u00fcfer, die nicht dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand oder Gesamtvorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.<br \/>\n2) Die Amtszeit der Kassenpr\u00fcfer und der Ersatzkassenpr\u00fcfer betr\u00e4gt zwei Jahre, wobei ein Kassenpr\u00fcfer und ein Ersatzkassenpr\u00fcfer in geraden Jahren und ein Kassenpr\u00fcfer und ein Ersatzkassenpr\u00fcfer in ungeraden Jahren gew\u00e4hlt werden. Die Wiederwahl f\u00fcr eine weitere Amtszeit ist zul\u00e4ssig. Die Mitgliederversammlung kann stattdessen oder zus\u00e4tzlich beschlie\u00dfen, dass der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand qualifizierte Dritte mit der Pr\u00fcfung der Ordnungsgem\u00e4\u00dfheit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung beauftragt.<br \/>\n3) Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen einmal j\u00e4hrlich vor Beginn der Mitgliederversammlung die gesamte Vereinskasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen mit dem 1.Kassierer und erstatten der Mitgliederversammlung dar\u00fcber einen Bericht. Die Kassenpr\u00fcfer sind zur umfassenden Pr\u00fcfung aller Kassen und aller Unterlagen in sachlicher und rechnerischer Hinsicht berechtigt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">4) Nach Annahme des Antrages auf Entlastung des Gesamtvorstandes kann die Neuwahl der zur Wahl stehenden Vorstandsposten durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 21 Vereinsordnungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Soweit die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt ist der Gesamtvorstand erm\u00e4chtigt durch Beschluss nachfolgende Ordnungen zu erlassen.<br \/>\na) Beitragsordnung<br \/>\nb) Finanzordnung<br \/>\nc) Gesch\u00e4ftsordnung<br \/>\nd) Datenschutzordnung<br \/>\ne) Schie\u00dfordnung<br \/>\nf) weitere Verordnungen.<br \/>\nDie Abteilungen k\u00f6nnen Abteilungsordnungen beschlie\u00dfen. Abteilungsordnungen bed\u00fcrfen der Genehmigung des Gesamtvorstandes. Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 22 Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) Ehrenamtlich T\u00e4tige und Organ- oder Amtstr\u00e4ger, deren Verg\u00fctung den Ehrenamtsfreibetrag gem. \u00a7 3 Nr. 26 a EStG im Jahr nicht \u00fcbersteigt, haften f\u00fcr Sch\u00e4den gegen\u00fcber den Mitgliedern und gegen\u00fcber dem Verein, die sie in Erf\u00fcllung ihrer ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit verursachen, nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<br \/>\n2) Der Verein haftet gegen\u00fcber den Mitgliedern im Innenverh\u00e4ltnis nicht f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den, die Mitglieder bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Sch\u00e4den nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 23 Allgemeine Regelungen zum Datenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen werden zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und auf privaten EDV-Systemen derjenigen Funktionstr\u00e4ger gespeichert, genutzt und verarbeitet, welche diese Daten f\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfige Verarbeitung und Verwaltung des Vereins ben\u00f6tigen. Des Weiteren werden personenbezogene Daten auf externen Servern von Anbietern im Internet gespeichert. Alle Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter gesch\u00fctzt.<br \/>\n2) Den Organen des Vereins, allen Mitgliedern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zu jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<br \/>\n3) Der Verein kann eine Datenschutzordnung erlassen, in der Einzelheiten der Datenerhebung und der Datenverwendung sowie technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Daten aufgef\u00fchrt sind.<br \/>\n4) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist erm\u00e4chtigt, die Datenschutzordnung eigenverantwortlich zu entwickeln und den gesetzlichen \u00c4nderungen und der richterlichen Rechtsprechung anzupassen. Dabei ist er dem Schutze der Daten der Mitglieder verpflichtet.<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 24 Salvatorische Klausel<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder nach deren Beschluss oder durch sp\u00e4tere \u00c4nderung einzelner Satzungspunkte undurchf\u00fchrbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der Satzung als solche im \u00dcbrigen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\"><strong> 25 G\u00fcltigkeit der Satzung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1) Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 19.11.2022 beschlossen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">2) Diese Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">3) Alle bisherigen Satzungen treten zu diesem Zeitpunkt damit au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Greven, 19.11.2022<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n<table style=\"font-weight: 400;\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"151\">_________________<\/td>\n<td width=\"151\">_________________<\/td>\n<td width=\"151\">_________________<\/td>\n<td width=\"151\">_________________<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"151\">Volker Havixbeck<\/p>\n<p>(1ter Vorsitzender)<\/td>\n<td width=\"151\">Marc Wischnewski<\/p>\n<p>(2ter Vorsitzender)<\/td>\n<td width=\"151\">Britta K\u00f6tterjohann<\/p>\n<p>(1te Kassiererin)<\/td>\n<td width=\"151\">Markus Fraune<\/p>\n<p>(1ter Schriftf\u00fchrer)<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p style=\"font-weight: 400;\">&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sch\u00fctzenverein \u201cFrohsinn\u201d Greven-Ost 1925 e.V. 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